Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den kommunalen Verfassungsbeschwerden zu bestimmten Fragen der Option SGB II

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 15. Januar 2014 in einer mündlichen Verhandlung mit den kommunalen Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt gegen das beschränkte Optionskontingent nach SGB II, das Zwei-Drittel-Quorum für den Antrag als Optionskommune und die Prüfrechte des Bundes bei den Options-kommunen befasst. Mit einer Entscheidung dürfte im Frühsommer 2014 zu rechnen sein.

LKT Rundschreiben 2014-026 Mündliche Verhandlung [PDF-Dokument: 53 kB]